
Beratung
Unser Team unterstützt Sie bei der Durchführung und/oder Optimierung von:
Sicherheitsbeauftragte Person
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Arbeitgebende beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen
der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Dazu zählt die Beratung des Arbeitgebenden und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) führen eine sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren. Sie beobachten die Durchführung des
Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und führen im Zusammenhang damit in
regelmäßigen Abständen Begehungen der Arbeitsstätten durch. Festgestellte Mängel teilen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem
Arbeitgeber mit, schlagen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und
wirken auf deren Durchführung hin.
Arbeits- und Umweltschutz
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen und Audits als Statusbewertung nach DGUV. Diese werden normen- und anforderungsgerecht aufgebaut, da sie regelkonform für alle Belange der BG und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die Arbeitsplatzbeurteilung, egal ob es sich um einen Büroarbeitsplatz oder im Fertigungsbereich handelt. Lärm-, Beleuchtungs- oder sonstige Messungen können wir nicht durchführen, sind aber gerne bereit geeignete Partner zu finden. Gerne übernehmen wir für Sie die Aufgaben als externe SiFa (Sicherheitsfachkraft) und/oder bauen eine entsprechende Kraft in Ihrem Unternehmen auf. Sind sicherheitstechnische Dienstleistungen auf Baustellen nötig, können wir entsprechende SiGeKo zur Verfügung stellen.
SiGeKo
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte. im Baugewerbe einem besonders hohen Gesundheits- und Unfallrisiko ausgesetzt.
Aus diesem Grund wurde 1998 die sogenannte Baustellenverordnung entwickelt,
die die die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in das deutsche Recht integriert.
Diese hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Für diese Maßnahmen muss man einen Sicherheitskoordinator (SiGeKo) ernennen.
Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer
Arbeitgeber tätig, muss man mindestens einen geeigneten Koordinator
bestellen, der für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zuständig ist.
die erforderliche rechtliche Grundlage bilden
CE-Konformität
Das „CE-Recht“ gilt für alle Gegenstände von der kleinsten Schraube bis zu elektrischen und verfahrenstechnischen Anlagen, verketteten Maschinen und die Herstellung/Errichtung für den Eigengebrauch.
Wir beraten sie zur Erfüllung folgender Grundsätze
- Geltungsbereich: Welche Gesetze für welche Produkte? Konformitätsbewertung/
- Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanleitung Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, Gefahrenabwehrpflichten, Korrekturpflichten, Rückrufpflichten, Identifikationspflichten, Unterrichtungspflichten und Organisationspflichten Sicherheitspflichten bei Herstellung, Einfuhr, Ausstellen, Fernabsatz/Online-Angebote, Inbetriebnahme/Probebetrieb, Änderung/Umbau
Normen und Vorschriften
Wir können für sie folgende Anforderungen Bewerten und deren Umsetzung beraten
DIN EN ISO 9001:2015
AQAP 2000 (Militärnorm)
TS 16949
VDA 6.1 ff
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
CE Konformität Erklärung
ATEX Anforderungen und Explosionsschutzdokument
DIN EN ISO 17025
Qualitätsmanagement
Wir gehen davon aus, dass in den meisten Betrieben ein Qualitätsmanagement bereits seit mehreren Jahren installiert und den Betriebsbedürfnissen angepasst ist. Aus der Erfahrung heraus kennen wir jedoch die Lücken, die ein Qualitätsmanagement-System auch profitabel machen.
1.) Zu viele beschriebene Prozesse teilweise nicht angepasst, keine Ressourcen zum Überarbeiten
2.) Keine oder nur wenige Ressourcen für interne Audits noch weniger für Lieferantenaudits
3.) Forderungen der Normen werden zwar erfüllt aber nicht im Sinne eines KVP-Gedankens
4.) Keine oder nur oberflächlich bearbeitete Reklamationen, Produktqualität ist dann wichtig
wenn der Kunde bei der Geschäftsleitung anklopft
5.) Schulung der Mitarbeiter nicht durchgängig
